Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Verträge, die zwischen einem Auftraggeber (nachfolgend «Auftraggeber» oder «Kunde») und der NOVO Immo Marketing GmbH (nachfolgend «Agentur») abgeschlossen werden. Sie regeln alle geschäftlichen Beziehungen zwischen den Parteien. Abweichungen von diesen AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Jeder Auftrag setzt ein schriftliches Angebot der Agentur und dessen ausdrückliche Annahme durch den Auftraggeber voraus. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich.
Die Agentur erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Immobilienmarketing, insbesondere:
Die Agentur verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und professionell zu erfüllen. Sie wahrt die Interessen des Auftraggebers und behandelt alle erhaltenen Informationen vertraulich.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur alle für die Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die aus ungenügender Mitwirkung entstehen, gehen zulasten des Auftraggebers.
Die Agentur ist berechtigt, für die Erfüllung des Auftrags Dritte (z.B. Fotografen, 3D-Artist, Programmierer, etc.) beizuziehen. Derartige Drittleistungen werden zu Selbstkosten weiterverrechnet, wenn Sie nicht bereits im Leistungsumfang inkludiert sind.
Alle von der Agentur erstellten Werke – insbesondere Konzepte, Entwürfe, Texte, Bilder, Logos und digitale Inhalte – unterliegen dem Urheberrecht der Agentur gemäss dem Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG). Dies gilt unabhängig davon, ob die Werke realisiert werden oder nicht.
Die Nutzungsrechte an den erstellten Werken gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung richtet sich nach dem vereinbarten Auftragszweck. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur und wird separat vergütet.
Die Herausgabe von Rohdaten, Quelldateien oder Arbeitsdateien ist nicht Bestandteil des Standardauftrags. Eine Herausgabe kann gesondert vereinbart und verrechnet werden.
Die Agentur ist berechtigt, realisierte Projekte zu Referenzzwecken in ihrem Portfolio, auf ihrer Website und in sozialen Medien zu veröffentlichen, sofern der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich schriftlich untersagt.
Entwürfe, Konzepte und Reinzeichnungen werden dem Auftraggeber zur Freigabe vorgelegt. Mit schriftlicher oder mündlicher Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die inhaltliche, technische und rechtliche Richtigkeit der freigegebenen Inhalte.
Im Angebot enthaltene Korrekturrunden sind explizit ausgewiesen. Darüber hinausgehende Änderungswünsche nach erfolgter Freigabe werden zum vereinbarten Stundenansatz zusätzlich verrechnet.
Für jeden Auftrag erstellt die Agentur eine schriftliche Offerte. Das Honorar basiert auf dem geschätzten Zeitaufwand und dem vereinbarten Stundenansatz, alternativ auf einem Pauschalpreis. Mehraufwand infolge veränderter Vorgaben oder zusätzlicher Leistungswünsche wird separat ausgewiesen und dem Auftraggeber rechtzeitig kommuniziert.
Bei grösseren Projekten kann die Agentur eine Akontozahlung von bis zu 50% des Auftragsvolumens vor Projektbeginn verlangen. Bei Neukunden behält sich die Agentur Vorauszahlung vor. Teilrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt sind zulässig.
Rechnungen sind innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei verspäteter Zahlung sind Verzugszinsen von 5% p.a. und CHF 20.-/Mahnung geschuldet. Die Agentur behält sich das Recht vor, bei ausstehenden Zahlungen weitere Arbeiten zu sistieren
Drittkosten (z.B. Inseratekosten, Druckkosten, Fotografenhonorare, externe Lizenzen) werden zu Selbstkosten weiterverrechnet und separat ausgewiesen, wenn Sie nicht bereits im Leistungsumfang inkludiert sind.
Alle Honorare und Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.), sofern nicht anders angegeben.
Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber ganz oder teilweise annulliert oder reduziert, hat die Agentur Anspruch auf:
Die Agentur kann einen Auftrag bei wichtigem Grund (z.B. wiederholter Zahlungsverzug, Verstoss gegen diese AGB, unlösbare Meinungsverschiedenheiten) mit sofortiger Wirkung kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
Die Haftung der Agentur für eigenes Handeln und Unterlassen wird, soweit gesetzlich zulässig, auf direkten Schaden begrenzt und ausgeschlossen für:
Die Agentur haftet nicht für:
Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Materialien, Texte, Bilder und Daten frei von Rechten Dritter sind. Er hält die Agentur für sämtliche Ansprüche Dritter vollumfänglich schadlos, die aus der Nutzung dieser Materialien entstehen.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Die Agentur verarbeitet Personendaten des Auftraggebers und seiner Kunden gemäss den Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) sowie der DSGVO, sofern anwendbar. Personendaten werden ausschliesslich zur Vertragserfüllung verwendet und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.
Die Agentur bewahrt Auftragsunterlagen, Daten und Reinzeichnungen während zwei Jahren nach Auftragsabschluss auf. Nach Ablauf dieser Frist ist die Agentur ohne schriftliche Weisung des Auftraggebers zur Vernichtung dieser Unterlagen berechtigt.
Diese AGB und alle darauf basierenden Verträge unterstehen dem materiellen Schweizer Recht, unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts (IPRG) sowie des Wiener Kaufrechts (CISG). Subsidiär gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR), insbesondere Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Zürich, Schweiz.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültige Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.